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Aus dem
Regelwerk
Inhaltsverzeichnis der Fachregel Deutsches
Dachdeckerhandwerk
– Regelwerk –
Fachregel für Dachdeckungen mit Reet. Aufgestellt und
herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-,
Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.
Ausgabe Februar 2000
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Gestaltungshinweise und Anforderungen
1.3 Erhöhte Anforderungen
1.3.1 Dachneigung
1.3.2 Nutzung
1.3.3 Örtliche Bestimmungen
2 Werkstoffe und Anforderungen
2.1 Deckwerkstoffe
2.1.1 Reet
2.1.2 Stoffe für die Firstdeckung2.2
Unterkonstruktion
2.3 Befestigungsmittel
2.3.2 Draht
2.4 An- und Abschlüsse
2.5 Dacheinbauteile und Dachdurchdringungen
3 Ausführung der Reetdeckung
3.1 Lattung
3.2 Deckung der Dachfläche3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Gebundenes Reetdach
3.2.3 Genähtes Reetdach
3.2.4 Geschraubtes Reetdach4
Dachdetails
4.1 Traufe
4.2 Ortgang
4.3 First
4.3.1 Reetfirst
4.3.2 Heidefirst
4.3.3 Sodenfirst
4.3.4 Andere Firstarten
4.4 Grat
4.5 Pult
4.6 Kehle
4.7 Anschlüsse mit anderen Deckwerkstoffen
4.8 Dacheinbauteile, Dachdurchdringungen, Dachsystemteile
4.9 Dachgauben
4.10 Kegeldächer
5 Pflege und Wartung
Anhang
Detailskizzen
Verzeichnis der Abbildungen
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
(1) Diese Fachregel gilt für
Dachdeckungen mit Reet (siehe Abschnitt 2.1).
(2) Bei Einhaltung dieser Fachregel
gilt die Dachdeckung mit Reet als regensicher.
(3) Die Grundregel sowie die
dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerkes desDachdeckerhandwerks sind zu
beachten. Reetdeckungen können als
– gebundene Deckung,
– genähte Deckung,
–geschraubte Deckung ausgeführt werden.
(5) Unterschiedliche
Ausführungsarten können sich durch regional eingeführte Besonderheiten ergeben.
Dachdeckungen mit Stroh und ähnlichen Naturwerkstoffen sind sinngemäß wie Dachdeckungen mit
Reet auszuführen. Dabei können sich andere Lattenabstände und Deckungsdicken ergeben.
(6) Maßnahmen für den Denkmalschutz
bestehender Gebäude sind zu beachten.
(7) Reetdachdeckungen sind wegen der
Gefahr von Beschädigungen ohne Dachstühle oder Dachleitern nicht
begehbar.
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